Neuregelung ermöglicht Außengastronomie das ganze Jahr

© Benito Barajas
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Entspannt und windgeschützt einen heißen Kaffee in klarer Herbstluft in der City genießen – das ist nun dauerhaft möglich. Denn die Stadt macht eine Ausnahme aus Corona-Zeiten zur Regel und erlaubt generell die Nutzung mobiler Windschutzelemente. Das Ziel: attraktive Außengastronomie das ganze Jahr über, um Dortmund als urbanen Ausgeh-Standort zu stärken. 

Bis Ende 2023 hatte eine befristete Regelung aus dem Herbst 2020 gegolten. Diese hatte der Gastronomie in der Pandemie geholfen, ihr Angebot ins Freie zu verlagern. Das traf einen Nerv, denn schon vor Corona war der Wunsch nach ganzjähriger Außengastronomie groß. Die neue Regelung bringt nun vor allem Planungssicherheit für die Betriebe, die in den mobilen Windschutz investieren.

Denn die Kosten für hochwertige Elemente liegen bei 250 bis 500 Euro je laufendem Meter – und auf Hochwertigkeit legt die Stadt Wert: Der Windschutz darf nicht „Marke Eigenbau“ sein, sondern muss gestalterischen Mindestanforderungen entsprechen. Zulässig sind nur teil- oder volltransparente Elemente, die maximal 1,80 Meter hoch sind. Zum Wetterschutz können sie mit Schirmen oder Markisen kombiniert werden. Teppiche, Podeste und andere Bodenbeläge hingegen bleiben auf öffentlichen Wegeflächen tabu. 

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